Neues Informationsblatt zur Sicherstellung der Kindernotbetreuung in den Osterferien, am Wochenende und an Feiertagen
Anbei das ausführliche Schreiben, Stand 30.03.2020:
Der Anmeldebogen, der ausgefüllt vorgelegt werden muss, bitte immer in Ergänzung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers: